Das Versorgungswerk

Das Versorgungswerk ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Berlin.
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Es gewährleistet seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung. Bei den Leistungen, ausschließlich aus eigenen Mitteln, handelt es sich um Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente sowie Sterbegeld. Zu Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit können Zuschüsse gewährt werden.

Beiträge sind einkommensbezogen zu entrichten. Berufsspezifisch abhängig beschäftigte Mitglieder haben Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Regelaltersvorsorge im Versorgungswerk bietet auch Spielraum für individuelle Gestaltung.

Das Finanzierungsverfahren ist kapitalgedeckt mit Solidaranteilen.

Die Aufsichtsbehörden sind die Senatsverwaltungen für Justiz und Wirtschaft.

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.“(ABV).

Unsere Leistungen

Das Versorgungswerk gewährt auf Antrag bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen folgende Leistungen:

Struktur der Selbstverwaltung

Mit dem Versorgungswerk sorgt die Berliner Anwaltschaft selbstverwaltet und eigenverantwortlich für das Alter, Berufsunfähigkeit und ihre Hinterbliebenen vor.
Das Versorgungswerk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es steht unter der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz und einer Fachaufsicht für die Belange des Vermögens und der Versicherungsmathematik durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft.

Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln. Es funktioniert ohne staatliche Zuschüsse.
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