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13.01.2025
Befreiungsverfahren – Mitteilung an den Arbeitgeber
Der Gesetzgeber hat in § 6 Abs. 2 Satz 5 SGB VI zum 1. Januar 2025 eine elektronische Information über die Entscheidung des Befreiungsverfahrens durch die DRV Bund an den Arbeitgeber vorgesehen. Sowohl eine fristgerechte Umsetzung dieser Vorgabe als auch eine Angabe zum weiteren Zeithorizont ist nach Mitteilung der gesetzlichen Rentenversicherung aktuell aber noch nicht möglich. Die Rückmeldung an den Arbeitgeber muss daher zunächst weiterhin in Papierform durch das Mitglied erfolgen.
Wir werden Sie informieren, sobald die technische Umsetzung bei der DRV Bund abgeschlossen ist.