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Zusatzbeiträge 2022
Zusätzliche freiwillige Beiträge für das Jahr 2022 müssen spätestens am 31.12.2022 dem Konto des Versorgungswerkes gutgeschrieben sein.
Der höchste Beitrag, den Sie in diesem Jahr auf Ihr Mitgliedskonto einzahlen können, beträgt € 31.471,20; es handelt sich dabei um den Jahreswert des 2,0-fachen höchsten Beitrages in der allgemeinen Rentenversicherung. In diesem Wert sind die für 2022 gezahlten Pflichtbeiträge enthalten. Bei der Ermittlung der Höhe des Zusatzbeitrages, den Sie persönlich nach Maßgabe der auf Ihrem Mitgliedskonto bereits verbuchten Einzahlungen leisten können, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern.
Für die Rechtzeitigkeit einer Überweisung oder Bareinzahlung in einer Bankfiliale ist ausschließlich der Tag maßgeblich, an dem die Einzahlung dem Konto des Versorgungswerkes gutgeschrieben ist, nicht der Tag der Auftragserteilung, Wertstellung oder Kontobelastung.
Die Beiträge können Sie entweder unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und des Verwendungszwecks „Zusatzbeitrag 2022“ überweisen oder auf Grundlage eines bestehenden SEPA-Lastschriftmandates von Ihrem Konto einziehen lassen.
Der letzte Beitragseinzug des Jahres 2022 findet am 15.12.2022 statt. Danach können Sie Zusatzbeiträge nur noch selbst überweisen.
Künftige freiwillige Zusatzbeiträge können Sie auch monatlich überweisen oder abbuchen lassen.