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29.12.2015
Rentenbesteuerung verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat mit
Beschlüssen vom 29. und 30.09.2015 (2 BvR 2683/11, 2 BvR 1066/10 und 2 BvR
1961/10) drei Verfassungsbeschwerden gegen das zum 01.01.2005 in Kraft
getretene Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen.
Der mit dessen Regelungen stattgefundene Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung von Renten ist verfassungsgemäß, ebenso wie die Regelung, die zunächst die Besteuerung eines Rentenanteils von 50 %, bis 2040 eine jährlich graduell bis auf 100 % ansteigende Versteuerungspflicht von Renteneinkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungen vorsieht.
Die Beschlüsse – insbesondere das Verfahren die Besteuerung einer Rente aus der berufsständischen Versorgung zum Aktenzeichen 2 BvR 1961/10 betreffend – finden sie „hier“.
Der mit dessen Regelungen stattgefundene Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung von Renten ist verfassungsgemäß, ebenso wie die Regelung, die zunächst die Besteuerung eines Rentenanteils von 50 %, bis 2040 eine jährlich graduell bis auf 100 % ansteigende Versteuerungspflicht von Renteneinkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungen vorsieht.
Die Beschlüsse – insbesondere das Verfahren die Besteuerung einer Rente aus der berufsständischen Versorgung zum Aktenzeichen 2 BvR 1961/10 betreffend – finden sie „hier“.