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11.03.2016

Verwaltungspraxis der DRV Bund betreffend Syndikusanwälten

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat zwischenzeitlich einige Fragen zur Verwaltungspraxis zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte am 01.01.2016 geklärt. Wichtige Hinweise, die sich strikt an der neuen Verwaltungspraxis der DRV Bund, Versorgungswerke und Rechtsanwaltskammern orientieren, auch zu Anträgen, Fristen und Terminen, geben Hartmann / Horn von der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen in der aktuellen Ausgabe des Anwaltsblattes, Heft 3/2016, zu denen Sie hier gelangen.
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