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Der DRV-Befreiungsantrag wird elektronisch
Ab 1. Januar 2023 muss jeder Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI elektronisch über das Versorgungswerk gestellt werden. Eine Antragstellung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Papieranträge müssen daher bis zum 31. Dezember 2022 in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Der elektronische Antrag ist ab dem 1. Januar 2023 über das zuständige Portal der DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH) zu stellen.
https://www.e-befreiungsantrag.de/ebefreiung/#/?bvnumber=073
Der/Die Antragsteller/in erhält die Entscheidung von der Rentenversicherung
in Textform und muss seinen/ihren Arbeitgeber noch bis einschließlich
31. Dezember 2024 selbst über die Entscheidung informieren.
Ab 1. Januar 2025 ist der Rentenversicherungsträger gesetzlich verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Entscheidung elektronisch zu informieren.
Das Versorgungswerk wird über die Entscheidung der Rentenversicherung bereits ab Beginn des elektronischen Befreiungsantragsverfahren am
1. Januar 2023 elektronisch informiert.
FAQ
Elektronisches Befreiungsantragsverfahren
Was muss ich als Antragsteller tun?
Jeder neue Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht muss ab 1. Januar 2023 elektronisch gestellt werden. Grundlage dafür ist § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 7 SGB VI. Papierhafte Befreiungsanträge sind ab 1. Januar 2023 nicht mehr möglich.
Wie läuft das elektronische Befreiungsantragsverfahren praktisch ab?
Wir als Ihr berufsständisches Versorgungswerk stellen Ihnen den Link zum Portal der DASBV, der Datenannahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, für den Befreiungsantrag auf unserer Website und im Mitgliederportal zur Verfügung. Sie rufen den elektronischen Befreiungsantrag dort auf, füllen ihn aus bzw. beantworten die gestellten Fragen durch ein Anklicken vorgegebener Antwortmöglichkeiten oder mittels beschreibbarer Felder und senden diesen per Click ab.
Wie bisher müssen Sie bei jedem Tätigkeits- und/oder Arbeitgeberwechsel gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund für Ihre ausgeübte Beschäftigung als verkammerte(r) Freiberufler/in einen Befreiungsantrag nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI stellen.
Mit dem elektronischen Zugang beim zuständigen berufsständischen Versorgungswerk ist der Befreiungsantrag rechtswirksam zugegangen. Das ist rechtlich bedeutsam wegen der Dreimonats-Antragsfrist des § 6 Abs. 4 SGB VI, nach der eine Befreiung nur dann ab dem Beginn einer Beschäftigung gilt, wenn die Befreiung binnen drei Monaten nach Beschäftigungsaufnahme beantragt wird, bei Fristversäumnis ab Antragseingang.
Was muss ich im elektronischen Befreiungsantragsformular ausfüllen?
Bestimmte Angaben müssen im elektronischen Antragsformular ausgefüllt werden, damit die DRV Bund Ihren Antrag überhaupt bearbeiten kann.
Pflichtfelder im elektronischen Befreiungsantrag sind:
• Berufsgruppe und Versorgungswerk
• Name und Vorname des Antragstellers/der Antragstellerin/Geschlecht
• Staatsangehörigkeit
• Geburtsname (falls abweichend vom Nachnamen) und
Geburtsort/Geburtsland und Geburtsdatum
• 11-stellige Mitgliedsnummer im Versorgungswerk
• Sozialversicherungsnummer
• Straße und Hausnummer, ggf. Adresszusatz • PLZ und Stadt
• Länderkennzeichen
Nicht zwingend für die Bearbeitung Ihres Befreiungsantrages ist die Angabe Ihrer Telefonnummer oder Ihrer E-Mail-Adresse, erleichtert aber eine Kontaktaufnahme durch die DRV Bund, falls diese Rückfragen zu Ihrem Antrag haben sollte.
Empfehlenswert für eine schnellere Bearbeitung des Befreiungsantrags sind Angaben zu Namen und Adresse des Arbeitgebers sowie zu Ihrer Erwerbstätigkeit.
Wo erhalte ich weitere Informationen zum neuen elektronischen Befreiungsantragsverfahren?
Weitere Informationen sind auf der Website der ABV e.V. sowie der DRV Bund zu finden.