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07.11.2024
Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung: Wegfall Unterscheidung Rechtskreise West/Ost ab 1. Januar 2025
Unterschiedliche Beitragshöhen in den Rechtskreisen Ost und West sollen ab 2025 der Vergangenheit angehören. Dazu muss der Bundesrat dem entsprechenden Beschluss des Bundeskabinetts zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 vom 06.11.2024 noch zustimmen.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll sich dann nach der Wiedervereinigung in 1990 erstmalig bundes- und damit Berlin-einheitlich auf denselben Wert (geplant: ab dem 01.01.2025 für die Rentenversicherung auf monatlich
€ 8.050) belaufen.
Es wird – Zustimmung zur Verordnung unterstellt – für die Beitragshöhe also fortan keinen Unterschied mehr machen, ob die Kanzlei ihren oder der Arbeitgeber seinen Sitz in Friedrichshain oder Kreuzberg, am Ku’damm oder Unter den Linden haben.