Wahlen zur

Vertreterversammlung

2026

11. März bis 15. April 2026

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Wer wird gewählt

WAHLEN ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG UND VORSTAND


Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen durch Ausübung ihres Stimmrechts per Briefwahl die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt dabei über maximal 30 Stimmen. Jedem Bewerber kann eine Stimme gegeben werden.

Die Zahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung beträgt jeweils 15. Die Vertreterversammlung entscheidet unter anderem über Satzungsänderungen. Sie trifft Entscheidungen zu Beiträgen und Leistungen, stellt den Jahresabschluss fest und wählt den Vorstand. In geheimer Wahl werden von ihr 5 Vorstandsmitglieder gewählt. Mindestens drei der Mitglieder müssen dem Versorgungswerk angehören. Ein Mitglied der Vertreterversammlung, das in den Vorstand gewählt wird, scheidet aus der Vertreterversammlung aus.

WER WÄHLT WEN

Fakten zur Wahl

WAHLEN ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG UND VORSTAND


Das Versorgungswerk ist als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts Teil der berufsständischen Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Der Gesetzgeber hat dem Versorgungswerk den Auftrag erteilt, eine leistungsstarke Absicherung seiner Mitglieder im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie der Hinterbliebenen seiner Mitglieder aufzubauen und sicherzustellen.


Die wirtschaftlichen Geschicke und die Gestaltung der sozialpolitischen Spielräume des Versorgungswerks liegen in den Händen seiner demokratisch gewählten Organe.


DAS VERSORGUNGSWERK
STRUKTUR DER SELBSTVERWALTUNG


Mit dem Versorgungswerk sorgt die Berliner Anwaltschaft selbstverwaltet und eigenverantwortlich für das Alter, Berufsunfähigkeit und ihre Hinterbliebenen vor.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht das Versorgungswerk unter der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz und einer Fachaufsicht für die Belange des Vermögens und der Versicherungsmathematik durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft.

Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.
Es funktioniert ohne staatliche Zuschüsse.

FAQ

Wer wird gewählt?
15 Mitglieder und 15 Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung des
Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin. 
Wann wird gewählt?

Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen in der Zeit vom
11. März bis 15. April 2026 die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes
per Briefwahl. Der Stimmzettel muss bis zum 15. April 2026,
um 15:00 Uhr, beim Wahlausschuss eingegangen sein.

Wie wird gewählt?
Das Wahlrecht kann nur persönlich durch Briefwahl ausgeübt werden.
Wie oft wird gewählt?
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. 
Wer darf wählen?

Es können nur diejenigen Mitglieder wählen und gewählt werden, die bei Ablauf der Wahlfrist am 15. April 2026 seit mindestens sechs Kalendermonaten Mitglied des Versorgungswerkes und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wer ist wählbar?
Jede(r) Wahlberechtigte kann für die Wahl zur Vertreterversammlung nominiert werden, sofern der Wahlvorschlag von mindestens eine(m)/(r) Wahlberechtigten unterstützt wird. 
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über maximal 30 Stimmen. Jedem Bewerber kann nur eine Stimme gegeben werden. Gewählt werden kann nur, wer auf dem Stimmzettel als Bewerber/in verzeichnet ist. Die Bewerberinnen und Bewerber, die gewählt werden sollen, sind durch ein zu ihrem Namen gesetztes Kreuz zweifelsfrei zu bezeichnen. Zusätzliche Vermerke machen den Stimmzettel ungültig.
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