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17.10.2023

Zusatzbeiträge 2023 – Rechtzeitiger Geldeingang, Höchstbetrag und Steuervorteil

Zusätzliche freiwillige Beiträge für das Jahr 2023 müssen spätestens am
31. Dezember 2023
auf dem Konto des Versorgungswerkes eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass für die Rechtzeitigkeit ausschließlich der Tag maßgeblich ist, an dem die Einzahlung dem Konto des Versorgungswerkes gutgeschrieben wird, nicht aber der Tag der Auftragserteilung, Wertstellung oder Kontobelastung bei Ihnen. Daher empfehlen wir, die Überweisung von Zusatzbeiträgen idealerweise bis Mitte Dezember auf den Weg zu bringen, damit Ihr Zusatzbeitrag trotz Bankfeiertagen und ggf. Postlaufzeiten rechtzeitig vor dem Jahreswechsel auf dem Konto des Versorgungswerkes gutgeschrieben wird.


Der höchste Beitrag, den Sie in diesem Jahr auf Ihr Mitgliedskonto einzahlen können, einschließlich der bereits während des Jahres geleisteten Beiträge, beträgt € 32.587,20 (2,0-fache des höchsten Jahresbeitrages in der allgemeinen Rentenversicherung). Bei der Ermittlung Ihres individuell möglichen Zusatzbeitrages, unter Berücksichtigung Ihrer anderen in 2023 geleisteten Beiträge, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern.


Alle Beiträge zum Versorgungswerk, also auch freiwillige Zusatzbeiträge, stellen Vorsorgeaufwendungen dar. In der Steuererklärung für 2023 sind für einzeln Veranlagte bis zu € 26.528 (Zusammenverlangte: € 53.056) vollständig steuerlich absetzbar. Das macht freiwillige Zusatzbeiträge ggf. auch steuerlich sehr attraktiv.


Zusatzbeiträge können Sie unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und des Verwendungszwecks „Zusatzbeitrag 2023“ überweisen. Selbstverständlich können Sie Zusatzbeiträge auch auf Grundlage eines bestehenden SEPA-Lastschriftmandates von Ihrem Konto einziehen lassen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte möglichst bis Anfang Dezember mit, wieviel Zusatzbeitrag Sie leisten möchten. Der letzte Beitragseinzug in diesem Jahr erfolgt am 15.12.2023. Falls Sie diesen Termin für einen Einzug Ihres Zusatzbeitrags „verpassen“, können Sie in den Folgetagen immer noch selbst per Überweisung einzahlen (dabei bitte unbedingt den oben genannten Termin zum Geldeingang beim Versorgungswerk beachten).


Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, Ihre laufenden Beiträge sowie ggf. Zusatzbeiträge vom Versorgungswerk einziehen zu lassen. So verpassen Sie keinen Zahlungstermin und müssen sich um nichts weiter kümmern, als dem Versorgungswerk eine entsprechende Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) zu erteilen (und ggf. die Höhe Ihrer gewünschten Zusatzbeiträge mitteilen). Das Formular finden Sie hier.

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